- Maschinenbeitrag
- Maschinenbeitrag,Maschinensteuer, nach der Wertschöpfung des Unternehmens bemessener Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung (besonders zur Rentenversicherung). Die Ersetzung der herkömmlichen, nach dem Arbeitsentgelt bemessenen Arbeitgeberbeiträge durch einen auch vom Umfang des eingesetzten Kapitals (»Maschinen«) abhängigen Maschinenbeitrag wurde v. a. in den 1960er-Jahren und dann erneut seit 1979 diskutiert. Die Befürworter erwarten von einer derartigen Ausweitung der Bemessungsgrundlage eine gleichmäßigere Belastung von arbeitsintensiv und kapitalintensiv produzierenden Unternehmen und v. a. einen positiven Beschäftigungseffekt, da durch die Senkung der Lohnnebenkosten der Anreiz zur Rationalisierung und Ersetzung von Arbeit durch Kapital abgeschwächt werde. Kritiker entgegnen, dass die gleichzeitige Erhöhung der Kapitalkosten den induzierten technischen Fortschritt verringern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen könne.
Universal-Lexikon. 2012.